Was das Vöglein mir gesungen hat

Was für ein Gezwitscher wieder heute Morgen. Einer der sogenannten Singvögel machte nicht fünf Sekunden Pause zwischen seinem Tiriliere. Das lässt mich über Sinn und Form nachdenken. Kurios, dass der Mensch alle zwitschernden Vögel Singvögel nennt. Dabei geht es denen nicht um Gesang, nicht um eine künstlerische Übung. Dem Vöglein geht es darum, das eigene Revier abzustecken. Soweit sein Schall trägt, so groß ist sein Revier. Ein akustisches Signal zur Revierbegrenzung ist nicht sonderlich effektiv. Ist es verklungen, ist die Reviermarke nicht mehr existent. Darum auch die Wiederholungen. Die Marke muss ständig erneuert werden.

Ich bin kein Ornithologe, leite das nur logisch her: Die Geschwindigkeit, mit der ein potentieller Rivale ein akustisch begrenztes Revier queren könnte bis zum Signalgeber, bestimmt das Intervall. Rivalen werden durch das akustische Signal abgeschreckt und Weibchen angelockt. Der lauteste Sänger ist vermutlich im Vorteil, denn die Größe des Revier wird durch die Lautstärke festgelegt. Ein großes Revier garantiert genügend Nahrung für die junge Brut, weshalb der lauteste Schreier am ehesten ein Weibchen anlocken kann. So geht es seit den Zeiten unsere Vorväter.

Wie haben unsere bäuerlichen Vorväter ihr Revier abgesteckt? Gab auch hier die Rufweite den Ausschlag? Mussten sie rufen: „HIER IST MEIN HAUS UND LAND!“, immer wieder, bis zur völligen Ermattung? Nein, aber Reviere wurden wie bei den Vögeln in Abhängigkeit von Körperkraft ermittelt. Bei den Germanen gab es den Rechtsbrauch des Hammerwurfs. Wie neues Land zu verteilen war, etwa das einer gerade gerodeten Lichtung, wurde durch Hammerwurf entschieden. Nicht die Stimmkraft war die Bemessungsgrundlage, sondern die Muskelkraft im Arm. So weit einer den Hammer werfen konnte, so viel Land würde er auch beackern können mit seinen Leuten. Damit der Hammerwurf nicht täglich wiederholt werden musste, wurde er dauerhaft dokumentiert, indem Grenzsteine gesetzt wurden. Wie konnte man derlei Grenzsteine gegen heimliche Verstetzung absichern?

Wenn die ripuarischen Franken eine Grenze festlegen wollten, nahmen sie einen Knaben mit. Und war der Grenzstein gut in der Erde, verabreichten sie dem Jungen schallende Ohrfeigen oder zogen kräftig an seinem Ohr. So würde er sich noch im hohen Alter an die Stelle erinnern und den Grenzverlauf bezeugen können. Das Wort „Zeuge“ stammt daher; der Zeuge wurde am Ohr gezogen.

Die Außengrenzen eines Dorfes wurden durch die jährliche Flurbegehung kontrolliert, was vermutlich rituellen Charakter hatte und bei der Christianisierung Germaniens übernommen wurde und seit dem Jahr 800 zur katholischen Liturgie gehört. Ich habe als Messdiener noch in jüngster Zeit an solchen Flurprozessionen teilgenommen, bei denen man zwischen Ostern und Pfingsten frühmorgends über die Felder zog. Die dabei gebeteten Litaneien hatten einerseits den Zweck der Fürbitten, man beschwor Gottes Segen für gute Ernten, andererseits konnten mit den Längen der Litaneien auch Entfernungen gemessen werden, was erst zu Zeiten von Landvermessung und Grundbüchern in Katasterämtern unnötig geworden ist.

Während das Vöglein unermüdlich tiriliert, muss ich an Gottfried Kellers herzzerreißende Novelle Romeo und Julia auf dem Dorfe denken, worin zwei befreundete Bauern über ein Stück Brachland zwischen ihren Äckern in Streit geraten und zu erbitterten Feinden werden, weshalb ihre Kinder, Sali und Vrenchen, ihr Liebe nicht ausleben können und gemeinsam in den Tod gehen.