Zeitumstellung und Laub

Einheitliche Uhrzeiten sind notwendig. Ende der 1970-er Jahre hat sich der belgische Staat einmal aus der Regelung der Zeitumstellung ausgeklinkt. Damals hatte ich quasi geschäftliche Kontakte zum Nachbarland, musste mich demgemäß manchmal verabreden. Da wurde es nötig, bei einer Uhrzeit immer auch zu vereinbaren, welche dann gilt, „Wir treffen uns um 15 Uhr eurer Zeit“ oder „unserer Zeit.“ Da wir zur erneut drohenden Zeitumstellung wieder mal Gartenmöbel umstellen müssen, diesmal in den Keller, so man welche hat, droht die Gefahr, dass Gartenmöbel- und Kellerbesitzer und Gartenmöbel- und Kellerhabenichtse sich zeitlich auseinander dividieren wie einst ich und die Belgier.

„Ich und die Belgier“ klingt eventuell seltsam, doch ich gebe zu bedenken, dass ich eine definierte oder definierbare Person bin, die Belgier aber eine willkürliche Ansammlung von nicht definierten Personen sind, das Wort quasi ein Sammelbegriff ist. Wobei ich jetzt nichts Nachteiliges über Belgier sagen will, aber froh bin, dass ich bei den verabredeten Treffen mit konkreten Personen belgischer Nationalität zu tun hatte und mir keine Ansammlung nicht definierter Personen auf die Pelle gerückt ist.

Wer keine Gartenmöbel hat, so ungerecht ist die Welt, muss sich leider selbst zurückstellen. Dazu nehme man die Uhr in die Hand und trete im Uhrzeigersinn zurück. Gartenmöbelbesitzer (grammatisches Geschlecht) und zusätzlich männlich (biologisches Geschlecht) sollten, während sie die Möbel in den Keller bringen, den dort deponierten Laubbläser unbedingt ignorieren, also keinesfalls mit nach oben und sogar in Betrieb nehmen. Ihr Betrieb ist nach der Zeitumstellung nur zwischen vier und sieben Uhr in der Früh erlaubt, und um diese Zeit ist’s ab November garantiert noch zappenduster. Guten Morgen