Schlägt den Sack und meint den Esel – Der Prügel Datenschutzverordnung (DSGVO)

Um unsere privaten Daten zu schützen, setzt die Europäische Union (EU) am 25. Mai 2018 eine weitreichende Datenschutzverordnung in Kraft und droht bei Verstößen immense Bußgelder an. Das ziele vor allem auf die großen Datensammler wie Google, Amazon, Facebook oder Microsoft. Die will man endlich einem einheitlichen europäischen Datenschutzrecht unterwerfen. Denn bislang hätten die Unternehmen ihren Firmensitz innerhalb der EU beliebig in Länder mit schwachen Datenschutzrichtlinien verlegen können, beispielsweise nach Irland, um schärfere Bestimmungen zu unterlaufen. Klingt löblich.

Da ist die Rede von Big Data, von ungehemmter Datensammelei, von Auswertung solcher Daten, um Wahlen zu manipulieren, wie es bei Obamas Wahl zum US-Präsidenten schon geschehen ist und bei Trumps Wahl durch ausländische Kräfte vermutet wird. Indem die Daten von Millionen Menschen zu deren Persönlichkeitsprofilen verknüpft werden, könne man sie gezielt beeinflussen und ihre Meinung und ihr Wahlverhalten manipulieren. Dessen brüstete sich unlängst das inzwischen insolvente Unternehmen Cambrigde analytica.
Das alles sind Vorgänge, die dem Einzelnen weitgehend verborgen bleiben und nicht als Bedrohung angesehen werden, denn Wahlwerbung betreiben alle politischen Parteien. Im engeren Sinne sind sogar Wahlplakate mit ihren diffusen Botschaften manipulativ.

Betroffen durch die DSGVO ist auch jedes Kleinunternehmen, jeder Verein, jede Bloggerin, jeder Blogger, hier vor allem durch die Pflicht, die durch die Blogsoftware erhobenen Daten und deren Abfluss in irgendwelche Kanäle zu kontrollieren, über deren Speicherung Auskunft zu geben und die Daten auf Wunsch zu löschen. Weil das die Kenntnisse und Möglichkeiten durchschnittlicher Bloggerinnen und Blogger überschreitet, fürchten viele, ungewollt gegen die DSGVO zu verstoßen und dadurch ins Visier einer neu entstehenden Abmahnindustrie zu geraten. Nützliche Informationen hier.

Ans Presserecht habe ich mich schon immer gehalten, beispielsweise was die Veröffentlichung von Fotos mit Personen betrifft. Dass man deren Erlaubnis braucht, wenn sie zu erkennen sind, ist für mich selbstverständlich. Grundsätzlich habe ich auch nichts gegen ein Impressum, finde sogar gut zu wissen, mit wem ich es zu tun habe, wenn ich etwas lese. Was also ist gegen den Zwang zu sagen, bei Blogs den Klarnamen und eine ladungsfähige Adresse im Impressum anzugeben? Erst durch eine Bemerkung des Kollegen Videbitis ist mir ein Problem vor Augen getreten, das geeignet ist, den Datenschutz ins Gegenteil zu verkehren: Wer ein Blog betreibt, muss damit rechnen, dass derzeitige oder künftige Arbeitgeber es im Internet finden und dort lesen, was einem zum Nachteil ausgelegt werden kann.

Die wirklich schützenswerten Daten sind doch nicht unser Einkaufsverhalten. Das kann jeder beobachten, der mit uns an der Kassenschlange steht. Die wirklich schützenswerten Daten sind unsere intimsten Gefühle und Bekenntnisse, unsere Werthaltung, unsere politische Überzeugung, was wir denken über die Entwicklungen in unserer Gesellschaft. Dies bislang zu bekennen, in Blogs und Kommentaren zu veröffentlichen und damit in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen, diese Form der gesellschaftlichen Teilhabe, ohne Nachteile befürchten zu müssen, wird jetzt handstreichartig abgeschafft.

Was die großen „Datenkraken“ wie Amazon und Facebook bislang abgreifen konnten, waren reine Verhaltensdaten, wo und was kaufe ich ein, wo halte ich mich auf, welche Bücher lese ich, welche Filme betrachte ich? Dank DSGVO kann jeder mitlesen, was ich denke. Mittels Analyse der schriftlichen Äußerungen eines Menschen lässt sich dessen Persönlichkeitsprofil wunderbar vervollständigen. Das DSGVO schützt die Bloggerin, den Blogger vielleicht vor der ungehemmten Weitergabe seiner Bewegungsdaten, reißt ihm aber eine Flanke auf, besser noch, klebt ihm ein Namensschild an den Kopf und installiert ein Fenster in seine Schädeldecke, durch das jeder Einblick ins Denken bekommen kann. Man wird hier einwenden, dass niemand gezwungen ist, im Blog sein Denken und Fühlen zu offenbaren. Natürlich nicht. Jeder wird sich ab jetzt zweimal überlegen müssen, ob er seine Meinung noch frei offenbaren will. So markiert das Datum 25. Mai das Ende der unbefangenen Meinungsäußerung im Internet.

Dieser Aspekt findet bei den Kolleginnen und Kollegen Journalisten bislang keine Beachtung. Warum nicht? Im professionellen Journalismus ist man daran gewöhnt, mit der Zensurschere im Kopf zu arbeiten. Wer dort noch Karriere machen will, traut sich nicht, die „Blattlinie“ zu verlassen und seine eventuell davon abweichende Meinung zu äußern. Diese Uniformiertheit in der Presse wird nun ergänzt durch eine Uniformiertheit in der Blogosphäre. Wenn man das unter politischen Gesichtspunkten betrachtet, muss man fragen, wen oder was die DSGVO eigentlich schützt? Die Meinungsfreiheit killt sie jedenfalls. Die durch den Sack geprügelten Esel sind wir – im Zirkus des schlechten Geschmacks.

45 Kommentare zu “Schlägt den Sack und meint den Esel – Der Prügel Datenschutzverordnung (DSGVO)

  1. Stimmt! Ich bin dabei, viele Beiträge auf privat umzustellen. Schade eigentlich, denn gerade die „persönlichen“ Texte fanden immer großen Anklang bei meinen Lesern. Nun schreibe ich also besser nix anderes als eine Reisebroschüre oder sowas. 😦
    Liebe Grüße aus Nordjütland, Marion (jetzt weiß ja eh jeder, wie ich in Wahrheit heiße)

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    • Ein Trauerspiel, liebe Marion, und überall in der EU gleich, Hannover oder Nordjütland. Zum ersten Mal bin ich gegen die EU eingestellt. Dass jetzt viele Blogs ganz auf Privat gestellt werden, widerspricht ja auch einer lebendigen Community.
      Viele Grüße,
      Jules

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  2. Ich möchte aus einem ganz anderen Grund nicht, dass jeder meinen „wirklichen“ Namen kennt – ich habe mir bereits in meinem ersten Blog, damals noch auf Yahoo 360, einen Stalker eingefangen und bin bis heute nur heilfroh, dass der nicht viel mehr als meinen Vornamen kannte. Bei Blog.de habe ich bei anderen Leuten miterleben „dürfen“, was zu wenig Anonymintät im Internet bewirken kann. Da wurden Familienmitglieder, die mit dem Bloggen nun nicht das Geringste am Hut haben, von Blogtrollen bedroht und unter die Gürtellinie beleidigt, da wurde versucht, Beziehungen zu zerstören, denn was man kann, das macht man dann eben auch.
    Ganz ehrlich, das geht alles gar nicht…

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    • Du nennst einen weiteren guten Grund für anonymes Bloggen. Natürlich müssen auch die sogenannten Trolle den Schutz der Anonymität verlassen, aber krankhafte Stalker mit hoher krimineller Energie werden sich davon kaum aufhalten lassen.

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  3. Ja, Jules. Das ist wohl der Punkt. Wem nützt und wem schadet die Verordnung? Amazon, Facebook und den anderen Großen sicher nicht, bei denen liefern wir unsere Daten brav ab, weil wir ihre Dienste wollen. Ein paar zusätzliche Klicks. Das Kleingedruckte, das schon immer lästig war. Natürlich muss es möglich sein, Auskünfte über gespeicherte Daten zu erhalten. Natürlich darf in der Anonymität nicht bedroht und beleidigt werden, aber der jetzt gewählte Weg schadet eher. Maria Weisband, die einst die Piraten nach vorn brachte, hat im Deutschlandfunk einiges gesagt: http://www.deutschlandfunk.de/kolumne-vor-wem-soll-mich-die-dsgvo-schuetzen.2907.de.html?dram:article_id=418129

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    • Danke für den Link, Manfred. Die ganze Dimension hat auch Frau Weisband nicht benannt: Unter dem Vorwand, unsere Daten zu schützen, hat die Politik eine lebendige Blogcommunity unter ihre Kontrolle und einige sogar ganz zum Schweigen gebracht. In diesem Zusammenhang ist wohl auch die Abschaltung der Blog-Plattform twoday.net zu sehen, wo Blogs quasi grundsätzlich kein Impressum haben. Hier funktionierte anonymes Bloggen weitgehend ohne Beleidungen oder sonstige Troll-Aktivitäten. Im Gegenteil, der Ton dort war ausnehmend höflich.

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  4. Ich hatte bei Blog.de meinen Namen „Careca Pereira da Silva“ plus der real existierenden Adresse angegeben gehabt. Irgendwer hatte diese Daten verwendet, um mich bei einem kostenpflichtigen Dienst einzutragen. Ich erhielt später per Post eine Mahnung einer Inkassogesellschaft, weil ich eine Rechnung nicht gezahlt hätte. Das war mir eine Lehre. Bis ich dann den justiziablen Hinweis bekam, dass nur geschäftliche Blogs ein Impressum benötigen. Private Blogs, welche privat für private Freunde geschrieben werden und das entsprechend erwähnen, benötigen das Impressum nicht. Das ändert auch DSGVO nicht. Im Kern ist es ein Gesetz, welches die Nutzer des Internets (also den Kunden) und ihre Daten schützen soll und denen, die ihre Freiheit auf Kosten der Kunden ausgedehnt haben, nun Arbeit bereiten und stöhnen lassen. Da wird viel empathisch gestöhnt, damit der 08-15-Michel im Chor der Stöhnenden mit einfällt. Wer Betreiber von Diensten ist (also beispielsweise Blog-Plattformen) hat sie zu beachten. Wer Dienste dieser Blogbetreiber (wie wordpress.com) nicht-kommerzieller Art nutzt, hat dabei weniger zu beachten, wenn keine Betreiber-fremden Tools eingesetzt werden (geht unter wordpress.com nicht). Es ist nur darauf zu achten, dass auf der Seite kenntlich (lesbar) ist, wer der Blogdienstplatform-Anbieter ist. Problem sind all die Wildbiesler, die versuchen jetzt auf Teufel-komm-raus ans Bein zu pinkeln. Reine Nervensache. Oder den Blog vor Mitternacht unter den WordPress-Einstellungen für Suchmaschinen unsichtbar machen. …

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    • Ach ja, Journalismus ist vom DSGVO z.T. ausgenommen, den es gilt ja auch der neue § 29 BDSG, der im Schatten des DSGVO-Ballihoos vollkommen links liegen gelassen wurde. Oder von rechtswegen eher rechts als links. Nebenbei, als ich vor einem Jahr meinen neuen PA erhielt hatte ich das Recht, alle Infos hinter den Strichcode und den Zahlenwirrwarr zu sehen. Ich nahm es wahr. Ich bestand darauf. Die PA-aushändigende Person war sichtlich nicht damit einverstanden, weil sie meinte, da stehe bei mir eh nichts drin. Ich ließ nicht locker. Ich überzeugte mich persönlich. Mein Recht. Noch vor der DSGVO. Und genau dieses und ähnliches ermöglicht das DSGVO jetzt sogar rechtlich. Und wer nicht zeigen will, der muss einen vorgeschriebenen Rechtsweg (definiert per DSGVO) einhalten. Abmahner und Wildbiesler werden sich damit schwer tun …

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      • Ach ja! Das war keine Abschätzigkeit zu deinem Artikel. Bitte nicht verstehen. Dein Post hat meine volle Wertschätzung, weil ehrlich und ungefiltert! Auch wenn ich die Sachlage dahinter evtl. etwas anders sehe als du. Das nimmt deinem Post nichts an meiner Wertschätzung, Jules.

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    • Der Datenmissbrauch, von dem du berichtest, ist wirklich übel. Davor schützt auch die DSGVO nicht, im Gegenteil. Ob aber der juristische Hinweis noch gilt, ist sehr sehr fragwürdig. Nach anderen Quellen müssen 99 Prozent der derzeitigen Blogs ein Impressum haben. Auch gibt es WordPress-Tools, die nicht mit der DSGVO übereinstimmen, beispielsweise der Spamfilter Akismet, wie du hier nachlesen kannst https://plötzlich-selbständig.de/selbstaendigkeit/bloggen/blogger-1×1-datenschutz-impressum-agb/

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      • Ich zitiere mal: „Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. 2 Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. 3 Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.“ Aber ich denke, du kennst diese Passage der DSGVO und verstehst sie jedoch komplett anders. Impressumspflicht Fakt 1: Nach dem Telemediengesetz (TMG) § 5 Allgemeine Informationspflichten besteht Impressumspflicht für geschäftliche Dienstanbieter. Einzelne nicht-geschäftliche Beiträge und nicht-geschäftliche Kommentare stellen keine abgrenzbaren Telemedien dar und bedürfen keines Impressums. Impressumspflicht Fakt 2: Das RsTV regelt es noch explizit: „§ 55 Informationspflichten und Informationsrechte (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.“ Ich zitiere nur Gesetzestexte und mache keine Rechtsberatung. Und ich schrieb vorsätzlich „justiziabel“ und nicht „juristizabel“, denn es gibt gültige Gerichtsurteile dazu. Und dann noch RsTV „§ 52a Regelungen für Plattformen“: „(2) Plattformanbieter sind für eigene Programme und Dienste verantwortlich. Bei Verfügungen der Aufsichtsbehörden gegen Programme und Dienste Dritter, die über die Plattform verbreitet werden, sind diese zur Umsetzung dieser Verfügung verpflichtet. Sind Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen von Programmen und Diensten nach Satz 2 nicht durchführbar oder nicht Erfolg versprechend, können Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs von Programmen und Diensten auch gegen den Plattformanbieter gerichtet werden, sofern eine Verhinderung technisch möglich und zumutbar ist.“ Nebenbei greift auch Art. 11 der DSGVO. Und wenn du dir die DSGVO durchließt, stößt du immer wieder auf das Wort oder den Wortteil „Dienst“. Und dieser Wortteil ist EU-weit (über EU 2015/1535 Artikel 1) ebenfalls definiert worden. Du hältst mein Wissen „für ein bisschen fahrlässig“? Stimmt, solches Wissen sollte man sich nie selber anlesen. Achja, das hier war keine Rechtsberatung. Keineswegs, sondern nur eine Synopse der geltenden Rechte und deswegen ist deine Ansicht nicht als falsch zu beurteilen. Dein Link betrifft übrigens Selbstständige (sagt der Link selber schon aus) also geschäftliche Blogger.

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        • Richtig. Es gibt keine Impressumspflicht bei Blogs mit rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV). Was das genau ist, muss noch definiert werden. Die meisten Blogs, die ich lese, sind vielfältiger, enthalten z.T. journalistische Angebote, wie eben auch dein Blog und das Teestübchen. Deshalb besser auf Nummer sicher gehen und z.B. deren Generator nutzen: http://www.impressum-recht.de/impressum-pflicht-homepage-html.html

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              • Generell: in einem Blog wird geschrieben und nicht Bilderchen gezeigt. Inhalt und Stil definieren eineindeutig NICHT „privat“ und eine Meinung zu Politik und Gesellschaft zu haben ist weder privat noch im Freundeskreis oder in einer Familie noch immer nicht verboten. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Selbst nach DSGVO oder RsTV muss ich nicht nachweisen, dass Leser, die meinen Blog lesen, in einer näheren Beziehung zu mir stehen (das steht dort ex pressis verbis drin; ebensowenig wie Leute, die durchs Fenster in meine Privatsphäre schauen, familiär sein müssen, nur weil ich keine Gardinen habe; keine Gardinen zu haben ist nicht verboten, so lange es nicht um die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gemäß STGB 183a geht, was nebenbei erfordert, dass jemand „öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt“ und dadurch Ärgernis erregt).
                Und ich mache definitiv auch kein „Angebot“, was einwandfrei die juristische Berechtigung für das Wort „geschäftlich“ und des Wortes „Dienst“ belegen würde. Ich mache nirgendwo im juristischen Sinne Angebote oder biete im juristischen Sinne Dienste an. Bei dir jedoch ist das eindeutig etwas ganz anderes, mein Lieber. Du bewirbst eigene Bücher und daher ist dein Blog eindeutig geschäftlich.
                Bin ich fahrlässig, so wie du mich gescholten hast?

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                • Was soll dein hartnäckiges Insistieren eigentlich? Was ich kritisiert habe an der DSGVO, betrifft mich und alle Blogs mit journalistischem Inhalt. Du streitest hier offenbar um des Streitens Willen. Dazu habe ich weder den Nerv noch die Zeit.

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  5. Du bist ein scharfer Beobachter, Jules….
    Der gegenteilige Effekt tritt ein, oder? Plötzlich wird durch eine Verordnung, die dem Zweck dient, Daten zu schützen, der Mensch hinter dem Blogger sichtbar, auffindbar und somit auch verletzlich. Ist also der eigentliche Sinn dieser Verordnung, dass wir alle noch etwas durchschaubarer werden als wir es durch unser abgegriffenes Einkaufsverhalten eh schon sind? Was ist mit den Menschen, die ein blog führen und die nicht bekannt sein wollen…?Vielleicht weil sie über ihre Krankheit bloggen oder über etwas, das einen neugierigen Arbeitgeber vorurteilsbehaftete Rückschlüsse ziehen lassen könnte? Ihnen wird eine Tür verschlossen, denn sie werden sich verunsichert zurückziehen, ihre blogs privatisieren oder sie löschen bevor sie sich quasi nackt ausziehen mit ihrer Adresse im blog. Möglichst noch mit Telefonnummer.
    Ich als Bloggerin möchte solche Dinge nicht von einem anderen blogger wissen und erachte diese Daten auch nicht als mein Recht wissen zu müssen. Wenn jemand unerkannt bleiben möchte, respektiere ich das. Eine Bewertung solchen Verhaltens könnte ich mir niemals anmaßen. Man weiß nie, was sich hinter Geschichten, Bildern und Bekenntnissen für eine Tragödie, ein Drama, ein einsames oder unglückliches Leben verbirgt, das um einen Austausch bittet oder einfach gesehen werden will. Das, was Du zur Beschneidung der Meinungsfreiheit schreibst, bejahe ich. Das stimmt…leider.
    Big brother is watching us….
    Ein sehr feiner Beitrag von Dir.
    Vielen Dank, sagt die Fee…

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    • Danke, meine Liebe. Wenn es wirklich nur darum gehen würde, unsere Daten besser zu schützen, hätte man Blogs von der Impressumspflicht ausnehmen müssen. Im Rechtsfall wären die Verantwortlichen hinter einem Blog ja über den Provider zu ermitteln. Ich habe mir auf der Wikipediaseite des EU-Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht eine Podiumsdiskussion angesehen, https://de.wikipedia.org/wiki/Jan_Philipp_Albrecht#B%C3%BCrgerrechte_&_Sicherheit, wo das Problem der Blogs überhaupt nicht angesprochen wird. Diesen Aspekt zu unterschlagen, ist entweder Blödheit oder Bosheit. Ich vermute, dass man in Brüssel nicht blöd ist. Etwas finde ich verdächtig: Dass eingestanden wird, wieviel Lobbyisten auf die Verordnung eingewirkt haben. Könnte ja sein, dass es im Interesse von Facebook und Konsorten liegt, Blogger zum Impressum zu verpflichten. Zumindest liegt es im Interesse der Geheimdienst- und Polizeibehörden. Man stelle sich nur vor, die AfD ist mal Regierungspartei. Dann können sich aber alle kritischen Bloggerinnen und Blogger warm anziehen. In der Türkei können wir beobachten, wie das geht. Ganz schnell wird man zum Terroristen erklärt.
      Ich bin heute noch wütender als die letzten Tage. Unser Fehler ist, zu spät aufmerksam geworden zu sein. Ich bins erst durch dich geworden, liebe Fee.
      Gute Grüße,
      Jules

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  6. Das mag als stimmen, aber :
    How about we try? Wunsch mal kleinkriminell sein und nicht das Gesetz beachten. Den Preis zahlen oder kämpfen, wenn es jemand abmahnen will.
    Ich habe kein nennenswertes Impressum und werde auch keins bekommen. Sollte ich deswegen eins aufs Maul bekommen, werde ich mir selbiges abwischen und agieren. Angst macht mir das Ganze nicht, denn genau darum geht es letztlich doch oder?
    Das kleine Menschen mit kleinen Mitteln Angst bekommen und schweigen.

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    • Du hast Recht. Hier mutigen Widerstand zu leisten, ist eine Option, ähnlich wie die Besetzung leerstehender Häuser. Man kann es nur nicht jedem empfehlen. Ich habe glücklicherweise keinen Chef mehr und werde auch keinen mehr haben, kann also relativ unbeschwert weitermachen. Ein Impressum habe ich übrigens schon seit Jahren. Trotzdem blogge ich unter Pseudonym, freilich einem, das ich habe in den PA eintragen lassen.

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      • Ich habe im Moment auch keinen Chef (der mich bezahlt), aber auch da kann ich nur sagen: Wer beherrscht wen? Wenn mein Arbeitgeber nicht will, dass ich so bin… dann gehe ich halt.
        Aber ja, zum Schutze der Anonymität bin ich eben auch gegen das öffentliche Impressum bei „kleinen, privaten Angelegenheiten“. Wie es dann im straffall (Bild geklaut, Zitat verwendet, link zu Youtube…) aussieht, darüber hab ich mir wenig Gedanken gemacht da ich stets mit mir reden lasse auch wenn „nur“ meine Email angegeben ist.

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        • Ich kann mir schon einen Fall denken, dass jemand, um seine Familie zu ernähren, unbedingt eine Arbeitsstelle braucht; im Unternehmen hat man seine Bewerbung und sein Blog geprüft, wo er beispielsweise gewerkschaftliche Positionen vertreten hat. Dann entscheidet man sich gegen ihn, weil man keinen vermeintlichen „Unruhestifter“ im Unternehmen haben will.

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  7. Lieber Jules, kleine Anmerkung zu deinem wichtigen Beitrag: du hast den Kollegen Videbitis wohl missverstanden, denn er schrieb ja davon, dass er seinen Blog w ä h r e n d seiner Arbeitszeit schreibt und somit die Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber vernachlässigt, was er verständlicherweise diesem wiederum nicht zu Kenntnis geben möchte. Auch glaube ich dass du irrst, wenn du schreibst, die wirklich schützenswerten Daten seien doch nicht unser Einkaufsverhalten, sondern „unsere instimsten Gedanken und Bekenntnisse“. Solange sich unser Gehirn noch nicht direkt auslesen lässt, obliegt es uns selbst, wann, wo und in welcher Weise wir diese zu erkennen geben. Da sind wir, schon aus einem natürlichen Instiknkt heraus, ziemlich vorsichtig. Wer darüber bloggt, weiß ja was er tut. Die Daten hingegen, aus denen die Kraken Geld machen, setzen sich aus unseren Klicks zusammen und sind isoliert betrachtet wertlos, als Gesamtprofil jedoch Gold wert. Das Beispiel mit der Supermarktkasse greift leider nicht, lässt vielmehr an die seligen Zeiten denken, als Erkenntnisse noch von Menschen manuell gewonnen werden mussten, beispielsweise wenn am Eingang zur U-Bahn jemand stand und immer dann, wenn einer die Schranke passierte in seinem kleinen Handgerät eine Nummer weiter drückte (Fahrgastzählung). Entspanntes Wochenende!

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    • Lieber Dilettant,
      ich hatte Videbitis schon recht verstanden, wollte aber sein Bekenntnis nicht wiederholen. Doch daran schlossen sich eben weitergehende Überlegungen an, Vielleicht habe ich das nicht deutlich genug gesagt, aber aus dem, was beispielsweise du oder ich in unseren Blogs schreiben, lässt sich ein wunderbares Persönlichkeitsprofil erstellen, Werthaltung, politische Überzeugung, Bildungsstand, Vorlieben, was gemeinsam mit Name, Adresse und den Verhaltensdaten ein abgerundetes Bild unserer Persönlichkeiten abgibt, weit über das hinaus, was z. B. die Graphologie über eine Person aussagen könnte oder was Cambrigde analytica angeblich aus Verhaltensdaten zusammenbasteln konnte. Über politischen Missbrauch gar nicht zu reden. Man stelle sich nur vor, die AfD wäre Regierungspartei. Oder Reichsbürger bzw. andere Spinner legen Listen unliebsamer Personen an. Mir hat schon in den 1970-ern einer vom KBW gedroht, ich stünde auf der schwarzen Liste.
      Lieber nicht.
      Dir auch ein schönes WE.

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  8. Fun fact? Seit gestern sehe ich mal wieder wo ich überall angemeldet bin. Lauter Mails die mich informieren das was geändert wird. Und call-a-pizza schrieb mir was, das wenn es wahr ist echt ne Erleichterung darstellt: sie schreiben, dass es meiner Erlaubnis bedarf ob ich weiterhin mit deren spam bombardiert werden will. Das ist doch noch mal ne gute Variante um diesen loszuwerden. Insofern sich die Firmen dann auch dran halten. 🙂

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  9. Ich verstehe es nicht. Ein mehr oder weniger genaues Persönlichkeitsbild ließ sich immer schon aus den Beiträgen eines Blogs destillieren, da ändert die DSVGO nichts dran.
    Ich kann das allgegenwärtige Gejammer nicht nachvollziehen, endlich muss man sich auch mal als Blogger mit den Konsequenzen seines Tuns auseinandersetzen und z.B. verstehen, was es bedeutet, bei WordPress.com ein Blog zu betreiben, und welche Daten da so von Automattic gesammelt werden (das haben sie dank DSVGO inzwischen auch sehr genau aufgeschrieben).

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    • Mit dem Zwang zum Impressum klebt jetzt ein Namensschild an diesem Persönlichkeitsbild. Das ist doch ein gravierender Unterschied oder nicht? Die Konesequenzen des Tuns als Blogger sind zudem, dass jeder übelwollende Mensch jetzt weiß, wo man wohnt und einen stalken oder bedrohen kann. Du kennst das aus Fußballstadien von: „Schiri, wir wissen, wo dein Auto steht!“ Hier sind Blogger ohne jeden Schutz, anders als Journalisten, die sich hinter einer Redaktion verstecken können. Ich erinnere mich, dass die Frankfurter Rundschau einst nicht wagte, einen gut recherchierten Artikel über Scientology zu veröffentlichen, wegen der zu erwartenden Reaktion. Wage mal als Blogger etwas gegen eine Sekte, die Identitären oder die AfD zu schreiben. Selbst wenn man gute Gründe hätte, wird man es besser nicht tun. Oder vertrete ganz arglos im Blog gewerkschaftliche Positionen und bewirb dich anschließend bei Amazon oder einem Lieferservice.

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      • Nein, das hat nichts mit der DSVGO zu tun. Die im Impressumspflicht besteht völlig unabhängig davon, wenn man gewebsmäßig (d.h. regelmäßig über einen längeren Zeitraum) veröffentlicht. Wenn man privat und familiär behauptet zu bloggen, setzt man sein Blog auf WordPress.com eben auf privat (dann können es auch nur genau diese familiären, abonnierten Leser lesen), und dann braucht man definitiv kein Impressum und wohl auch keine Datenschutzerklärung.

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        • Ja, sie bestand vorher schon, aber es wurde nicht restriktiv verfolgt, wohingegen jetzt immense Strafen angedroht sind. Letztlich ändert es aber nichts am problematischen Sachverhalt, ob schon vor der DSGVO eine Impressumspflicht bestanden hat. Genau wegen deiner Einwände, bzw. deiner provozierenden Frage habe ich heute einen neuen Text verfasst, wo ich das Problem in den gesellschaftlichen Kontext gestellt habe.

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      • Auch wenn man Werbung schaltet (und das passiert, wenn man auf WordPress.com veröffentlicht, ganz automatisch), ist von „gewerbsmäßig“ auszugehen. Und es besteht natürlich nach wie vor möglich, unter Pseudonym zu schreiben, und nichts weiter als eine (funktionierende) E-Mail-Adresse anzugeben und sich auch in der Datenschutzerklärung aufs Impressum zu beziehen.

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        • Allerdings fragt sich, wer da gewerblich unterwegs ist. Ich schalte auf meinem Blog keine Werbung, sondern WordPress tut das. Ich profitiere auch nicht davon – mehr oder weniger Klicks auf die Werbung haben für mich genau gar keine Auswirkung, ich habe keinerlei finanzielle Beziehung mit den Werbungschaltern. Wenn da wirklich mit Menschenverstand rangegangen wird, muss man zwischen der (gewerblich betriebenen, von Werbung lebenden) Plattform und uns nichtgewerblichen Nutzern unterscheiden, sonst wäre ein nichtgewerbliches Blog ja schon technisch völlig unmöglich.

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